I. a) Der 1954 geborene Beschwerdeführer ist gelernter Koch. Er unterzeichnete am 17. November 2016 mit B____ (resp. ihrer Einzelfirma B____ Gastrobetriebe) einen Arbeitsvertrag als Koch im Restaurant C____ mit Arbeitsbeginn per 1. Januar 2017. Auf Wunsch beider Parteien nahm der Beschwerdeführer nach einer Probewoche im November bereits am 5. Dezember 2016 seine Arbeit auf. Am 29. Dezember 2016 führte B____ (nachfolgend: die Arbeitgeberin) in der Küche des Restaurants C____ eine Stichkontrolle durch und notierte eine Vielzahl an angetroffenen hygienischen Missständen (vgl. Protokoll Stichkontrolle vom 29.12.2016, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 11).