I. Der am [...] geborene Beschwerdeführer lebt seit 2009 in der Schweiz (vgl. Lebenslauf, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1). Er arbeitete als Lagermitarbeiter, zuletzt seit dem 1. Januar 2014 bei der Firma [...] in [...] (vgl. Arbeitsvertrag, AB 2). Mit Schreiben vom 16. Januar 2017 (AB 3) kündigte der Beschwerdeführer seine Stelle per 31. März 2017. In der Folge meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Mit Verfügung vom 19. April 2017 (AB 5) stellte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ab dem 1. April 2017 für 31 Tage in der Anspruchsberechtigung ein.