4.4. 4.4.1. Während die Beschwerdegegnerin die Auffassung vertritt, der durch die in der Änderungskündigung nach C____ verlegte – und dadurch verlängerte Arbeitsweg – wäre dem Beschwerdeführer zumutbar gewesen, ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht der Fall gewesen sei. Darauf ist im Folgenden einzugehen. 4.4.2. Der Beschwerdeführer bringt zunächst vor, dass er vorgängig zur Änderungskündigung nicht gewusst habe, dass sein Arbeitsort von Basel nach C____ verlegt würde. Dieser Ansicht kann vorliegend nicht gefolgt werden.