_ zukommen (vgl. a.a.O.). Auch diese Änderungskündigung lehnte der Beschwerdeführer ab. c) Anschliessend wurde der Beschwerdeführer mit einem neuen und für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. Januar 2017 befristeten Arbeitsvertrag bei der gleichen Arbeitgeberin weiterbeschäftigt (vgl. Arbeitsvertrag vom 1.9.2016, AB 4). Nach Ablauf dieses Arbeitsverhältnisses eröffnete die Beschwerdegegnerin, bei welcher sich der Beschwerdeführer zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung angemeldet hatte, eine Rahmenfrist per 1. Februar