Am 15. Januar 2016 erhielt der Beschwerdeführer infolge der Schliessung der Verteilzentrale in Basel und Verlegung des Arbeitsortes nach C____ eine Änderungskündigung. Die Frist für die Annahme der Änderungskündigung liess der Beschwerdeführer unbenutzt verstreichen. Daraufhin teilte ihm die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 7. März 2016 mit, dass sie sein Arbeitsverhältnis aus organisatorischen Gründen nicht weiterführen könne und es deshalb unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist per 30. September 2016 künde (vgl. AB 3). Als Beilage zum Kündigungsschreiben liess sie dem Beschwerdeführer nochmals einen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitsort C____ zukommen (vgl. a.a.