Nach Punkt 3.2 Abs. 5 des Mitarbeiterreglements werden Änderungen bei der Einsatzplanung in Absprache mit den betroffenen Mitarbeitenden vorgenommen, wenn aufgrund von kurzfristig eintretenden Sonderbzw. Notsituationen Änderungen derselben notwendig sind. Es wird von den Mitarbeitenden erwartet, dass sie in solchen Situationen das Aufrechterhalten eines qualitativ hochstehenden Betriebs in den Mittelpunkt stellen. Sofern dies dem Mitarbeitenden zumutbar ist, haben bei einem Interessenskonflikt der Betrieb und die Bedürfnisse der Kunden erste Priorität. Die Einhaltung der Betriebs- bzw. abteilungsspezifischen Leistungsstandards muss jederzeit gewährleistet sein.