2.2. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, die Arbeit als Night Auditor im Hotel C____ sei zwar zumutbar gewesen, aber der Vorvertrag und die dazugehörigen Reglemente hätten verschiedene GAV-widrige und somit unzumutbare Bestimmungen enthalten. Er habe nach Überprüfung des Vorvertrages und des Mitarbeiterreglements mehrere Unklarheiten und Verstösse gegen den geltenden allgemeinverbindlichen GAV und das Arbeitsrecht beim Arbeitgeber moniert und um Abänderung derselben gebeten. Danach habe der Arbeitgeber aber sein Angebot zurückgezogen.