Er macht aber geltend, er habe diese Anfrage für nicht verbindlich gehalten und habe darum keine Bestätigung geschickt, weil er bisher persönlich oder brieflich von der B____ kontaktiert worden sei. Er habe deshalb angenommen, es sei der Entscheid des Vorstandes von B____ über den Beraterwechsel abzuwarten. Dem Beschwerdeführer ist nun allerdings vorzuhalten, dass wenn er gemäss seiner Darstellung in der Beschwerde angenommen hatte, es finde vorläufig kein Termin vor dem Entscheid des Vorstandes von B____ mehr statt, aber dennoch die Beraterin mit ihm einen Termin verabreden wollte, er von einem Missverständnis seitens der Beraterin hätte ausgehen müssen.