Am 9. März 2017 sei der Beschwerdeführer von der Beraterin bei B____ per E-Mail kontaktiert worden (AB 13). Sie habe dem Beschwerdeführer nach Absprache mit dem Berater beim RAV mitgeteilt, dass er weiterhin die Termine bei B____ wahrnehmen und am Kurs „Berufliche Neuorientierung" teilnehmen werde. Aus diesem Grunde sei für den Beschwerdeführer ein Termin am 15. März 2017, 14.00 Uhr, bei der Beraterin bei B____ reserviert worden. Die Beraterin bei B____ habe den Beschwerdeführer im gleichen E-Mail gebeten, den Termin bis Montag, 13. März 2017, zu bestätigen.