den Eingang eines Schreibens des Beschwerdeführers bestätigt. Darin habe der Beschwerdeführer im Anschluss an das zweite Gespräch Unzufriedenheit mit der Beraterin bei B____ geäussert. Der Beschwerdeführer sei zusätzlich in den Kurs „Berufliche Weiterentwicklung" eingeladen worden, welcher ab dem 22. März 2017 an 8 vorgegebenen Daten hätte stattfinden sollen (Schreiben von B____ vom 10. März 2017, AB 5). Am 9. März 2017 sei der Beschwerdeführer von der Beraterin bei B____ per E-Mail kontaktiert worden (AB 13).