I. a) Am 2. Juni 2016 meldete sich der Beschwerdeführer zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an (vgl. Datenblatt, Beschwerdeantwortbeilage/AB 3). Mit Schreiben vom 19. Januar 2017 (AB 4) wies das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV „RAV 3 Hochstrasse, Personalberatung“) den Beschwerdeführer dem vom 23. Januar 2017 bis 22. Juli 2017 stattfindenden Kurs „B____ BN – Berufliche Neuorientierung“ (durchgeführt von B____ mit Sitz in Basel, nachfolgend: B____) zu. Mit Schreiben vom 17. März 2017 (AB 6) teilte die gleiche Stelle dem Beschwerdeführer mit, dass „die berufliche Neuorientierung abgebrochen“ werde.