I. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 26. März 2015 (Eingang 30. März 2015) (Beilage Beschwerdeantwort [BBA 9]) zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Seit Februar 2016 arbeitete die Beschwerdeführerin im Zwischenverdienst bei der [...] (BBA 11 und 12). Dieser wurde mit Schreiben vom 26. September 2016 per 31. Oktober 2016 gekündigt (BBA 22). In der Folge stellte sich heraus, dass die Ferienangaben der Beschwerdeführerin im Zeitraum Juli bis etwa Mitte August 2016 unklar waren (BBA 24ff.). Die Beschwerdeführerin reichte sodann ihre Flugtickets ein (BBA 28).