__ den Schiedsspruch des Bühnenschiedsgerichts in Bern vom 13. Oktober 2017 ein. Daraufhin hebt die Instruktionsrichterin die Sistierung des Verfahrens auf und informiert den Beschwerdeführer, dass der Schiedsspruch der Beschwerdegegnerin zugestellt werde, falls er nicht bis zum 23. Januar 2018 Widerspruch einlege (Verfügung vom 9. Januar 2018). Mit Verfügung vom 31. Januar 2018 verfügt sie die Zustellung des Schiedsspruchs an die Beschwerdegegnerin. V. Nachdem keine der Parteien die Durchführung einer Parteiverhandlung verlangt hat, findet am 27. März 2018 die Urteilsberatung durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Entscheidungsgründe