Mit Verfügung vom 22. Februar 2017 verlängert die Instruktionsrichterin die Verfahrenssistierung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über die Lohnansprüche des Bühnenschiedsgerichts Bern. Nach weiteren Eingaben der Parteien bestätigt sie die Sistierung mit Verfügung vom 21. August 2017. d) Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 reicht Rechtsanwalt I____ den Schiedsspruch des Bühnenschiedsgerichts in Bern vom 13. Oktober 2017 ein.