Daraufhin liess der Beschwerdeführer in einem Schreiben vom 22. August 2013 mitteilen, dass die Bühnenschiedskommission neu besetzt werden müsse und erst dann eine Klage eingereicht werden könne. d) Am 23. August 2013 sistiert der Instruktionsrichter das Verfahren vorerst bis zum 31. Dezember 2013. Mit Verfügungen vom 17. Februar 2014 und vom 13. Juni 2014 verlängert er die Sistierung. e) Mit Schreiben vom 12. Juni 2014 reicht der Rechtsanwalt I____ eine Kopie des Gesuchs um Einleitung eines Schiedsverfahrens vom 12. Juni 2014 vor der Bühnenschiedskommission Basel-Stadt sowie ein Schreiben des Vorsitzenden vom 10. Juni 2014 ein.