Mit Beschwerdeantwort vom 12. August 2013 schliesst die Beschwerdegegnerin sinngemäss auf Abweisung der Beschwerde. c) In einer Verfügung vom 14. August 2013 forderte der Instruktionsrichter den Beschwerdeführer dazu auf, Unterlagen betreffend des von ihm erwähnten Kontoberichtigungsverfahrens bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt (AKBS) und des von ihm ebenfalls genannten Verfahrens bei der Bühnenschiedskommission gegen die E____ einzureichen. Daraufhin liess der Beschwerdeführer in einem Schreiben vom 22. August 2013 mitteilen, dass die Bühnenschiedskommission neu besetzt werden müsse und erst dann eine Klage eingereicht werden könne.