3. Das Gericht möge die obigen Auskunftspersonen der Arbeitgeberin (E____) befragen zu: a) das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses b) die Funktion des Versicherten c) den Lohn und allfällige Lohnzuschläge d) die wöchentliche Arbeitszeit e) das Ende des Arbeitsverhältnisses f) der Gewährung bezahlten Urlaubs 4. Das Gericht möge die Zeugenvernehmung so ansetzen, dass der Versicherte Fragen stellen (lassen) kann im Anschluss an der Vernehmung durch das Gericht.“ b) Mit Beschwerdeantwort vom 12. August 2013 schliesst die Beschwerdegegnerin sinngemäss auf Abweisung der Beschwerde.