I. a) Der Beschwerdeführer wirkte während der Theatersaison 2010/2011 im Theater C____ als Statist bzw. als Walzertänzer beim Stück D____ mit (vgl. z.B. Vorstellungseinteilung, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 22, sowie Gagenabrechnungen Oktober 2010 bis März 2011 und Mai 2011, AB 23 bis 29). b) Am 25. Juli 2012 meldete sich der Beschwerdeführer für eine Arbeitslosenentschädigung an (AB 17). In einem Schreiben vom 18. Dezember 2013 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass er weder die für Leistungen benötigte Beitragszeit erfülle, noch die Mindestgrenze von monatlich CHF 500.-- in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung erreiche.