Das Treppensteigen sei über viermal neun Stufen alternierend ohne Sitzpause am Handlauf möglich (vgl. S. 4 des Berichtes). 4.10.3. Soweit die Beschwerdeführerin einwendet, durch den Closomat habe sich keine wesentliche Änderung ergeben, es bestehe daher weiterhin Hilfebedarf im Bereich "Verrichten der Notdurft" (vgl. S. 6 der Beschwerde), kann ihr nicht gefolgt werden. Der Bericht der Ergotherapeutin vom 29. August 2024 (IV-Akte 233, S. 2 f.) ist nicht geeignet, Zweifel am Ergebnis der Abklärung vor Ort hervorzurufen.