Die Nahrungsaufnahme sei oral und uneingeschränkt erfolgt. Die üblichen Körpertransfers seien selbstständig vorgenommen worden. Sie benutze auf Stationsebene einen Rollator bzw. Walkingstöcke, für längere Strecken hingegen einen Rollstuhl (vgl. S. 2 des Berichtes). Ergänzend wurde im Austrittsbericht ausgeführt, bei Eintritt sei die Patientin selbstständige Fussgängerin ohne Hilfsmittel bei Strecken unter hundert Meter. Für längere Strecken nehme sie den Rollator oder Walkingstöcke, für den Fall, dass die Beine erschöpfen würden. Treppensteigen sei für neun Stufen alternierend am Handlauf möglich, bevor sie eine Sitzpause benötige.