Im Übrigen fahre die Versicherte seit 2022 wieder Auto. Dabei könne sie, eigenen Angaben zu Folge, bis zu einer Stunde am Stück fahren, woraufhin eine ca. fünfminütige (Kaffee-)Pause benötigt werde, wonach sie wiederum weiterfahren könne (vgl. S. 5 des Berichtes). 4.10.2. Die anlässlich der Abklärung gemachten Feststellungen entsprechen auch den im Rahmen des Reha-Aufenthaltes gewonnenen Erkenntnisse. So wurde im Austrittsbericht F____ vom 2. Februar 2024 (IV-Akte 238, S. 2 ff.) festgehalten, die Patientin sei in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) bei Eintritt selbstständig gewesen. Sie sei urin- und stuhlkontinent. Die Nahrungsaufnahme sei oral und uneingeschränkt erfolgt.