Die Versicherte sei selbstständig. Vereinzelt müsse ihr Cousin kontrollieren, ob die Kleider "hinten" korrekt sitzen würden (einen Blick darauf werfen und allenfalls korrigieren). Als Grund angegeben werde, dass sich die Versicherte aufgrund der Rückenbeschwerden nicht in ausreichendem Masse rotieren könne. Hierbei gelte es zum einen festzuhalten, dass zum Ordnen der Kleider im Bereich des Rückens keine übermässige Rotation des Oberkörpers erforderlich sei und dass beim Hochziehen der Hosen nicht erklärbar sei, aus welchem Grund regelmässig eine Kontrolle erforderlich sein sollte.