Im Bereich "Körperpflege" werde unverändert (beim Baden/Duschen) Hilfe geleistet. Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass die Versicherte im Rahmen der Reha-Massnahme Anfang des Jahres 2024 während eines gesamten Monats vollumfänglich selbstständig gewesen sei. Es werde jedoch dem Umstand Rechnung getragen, dass davon auszugehen sei, dass die Voraussetzungen in einer Rehaklinik darauf ausgerichtet seien, Menschen mit körperlichen Einschränkungen Selbstständigkeit zu ermöglichen (vgl. S. 4 des Berichtes). 4.9.5. Was den Bereich "Verrichtung der Notdurft" angehe, so stehe der Versicherten seit Frühsommer 2021 ein Closomat zur Verfügung. Die Versicherte sei selbstständig.