Er gebe ihr den "letzten Ruck", nachdem sie sich jedoch bereits erhoben habe. Diese Hilfe erfolge nicht täglich, sie werde 3-4x/Woche geleistet. Abliegen ins Bett und Aufstehen erfolge selbstständig. Auch hier gebe die Versicherte an, dass sie sporadisch Hilfe beim "letzten Ruck" erhalte, allerdings erst nachdem sie das Bett bereits verlassen habe. Eine regelmässige Hilfe erhalte sie nicht. Die geleistete Hilfe erscheine auch nicht erforderlich; diesbezüglich werde auf den Austrittsbericht der F____ vom 2. April 2024 verwiesen (vgl. S. 4 des Abklärungsberichtes). 4.9.4. Im Bereich "Körperpflege" werde unverändert (beim Baden/Duschen) Hilfe geleistet.