Insofern erscheine es nicht nachvollziehbar, dass die Versicherte ihre Kleider nicht selbst bereitlegen könne. Da sich aber die gesundheitliche Situation, im Hinblick auf die MS-Erkrankung, nicht verbessert habe, sei davon auszugehen, dass dieser Punkt weiterhin erfüllt sei (vgl. S. 3 f. des Abklärungsberichtes). 4.9.3. In Bezug auf den Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" wurde im Abklärungsbericht darauf hingewiesen, die Versicherte könne selbstständig auf einen Stuhl absitzen und auch davon aufstehen. Nur wenn sie sehr müde sei, nehme sie sporadisch die Hilfe ihres Cousins (Mitbewohner) in Anspruch. Er gebe ihr den "letzten Ruck", nachdem sie sich jedoch bereits erhoben habe.