Der genaue Zeitpunkt sei nicht erinnerlich, es handle sich um einen Zeitraum von vor ca. zwei Jahren. Seitens des Abklärungsdienstes werde von Dezember 2022 ausgegangen. Weiterhin werde angegeben, dass sie ihre Kleider nicht selbst bereitzulegen vermöge. In diesem Kontext sei darauf hinzuweisen, dass die Versicherte im Rahmen der Hilfsmittelabklärung angegeben habe, ihre Kleider selbstständig versorgen zu können. Insofern erscheine es nicht nachvollziehbar, dass die Versicherte ihre Kleider nicht selbst bereitlegen könne.