Im Haus stehe ein Treppenlift (vom Eingang bis zum Lifteingang im Hochparterre) zur Verfügung, welcher auch von der Versicherten mitbenutzt werden könne (vgl. S. 5 des Abklärungsberichtes). 4.9.2. In Bezug auf den Bereich "An- und Auskleiden" wurde im Abklärungsbericht festgehalten, die Versicherte gebe an, beim An- und Auskleiden wieder selbständig zu sein. Folglich sei sie hier auf keine Dritthilfe mehr angewiesen. Auf konkrete Rückfrage habe sie ergänzt, dass sie sich auch die Hosen und Socken wieder selbständig an- und ausziehen könne. Der genaue Zeitpunkt sei nicht erinnerlich, es handle sich um einen Zeitraum von vor ca. zwei Jahren.