Seit September 2019 seien nur kurze Strecken mit dem Auto möglich. Die Versicherte sei in der Regel auf Begleitung angewiesen. Zur Therapie begebe sie sich beispielsweise unter Zuhilfenahme des Fahrdienstes der E____. Ohne Hilfe könne sie das Haus nicht verlassen. Sie sei darauf angewiesen, dass ihr jemand den Rollstuhl vor das Haus stelle. Im Haus stehe ein Treppenlift (vom Eingang bis zum Lifteingang im Hochparterre) zur Verfügung, welcher auch von der Versicherten mitbenutzt werden könne (vgl. S. 5 des Abklärungsberichtes).