Eine Toilettensitzerhöhung sei vorhanden, was das Aufstehen von der Toilette erleichtere. Im Verlauf des weiteren Gespräches sei zutage getreten, dass die Versicherte vor allem morgens beim Aufstehen von der Toilette auf Hilfe angewiesen sei. Auch abends, wenn die Versicherte vom Tag erschöpft sei, werde Hilfe benötigt. Dann helfe der Cousin, mit dem die versicherte Person in einer Wohngemeinschaft zusammenlebe (vgl. S. 4 des Abklärungsberichtes). 4.6.7. Was schliesslich den Bereich der Fortbewegung angeht, so war im Abklärungsbericht vom 13. Dezember 2019 ausgeführt worden, die Versicherte gelange mit dem Rollstuhl derzeit nicht in das von ihr bewohnte Zimmer.