Die Badewanne werde bevorzugt, da ein Badebrett vorhanden sei. Es sei direkte Hilfe beim Ein- und Ausstieg aus der Badewanne notwendig (vgl. S. 4 des Abklärungsberichtes). 4.6.6. Bezugnehmend auf den Bereich "Verrichten der Notdurft" war im Abklärungsbericht festgehalten worden, vor dem Sturz im September 2019 habe vollständige Selbstständigkeit bestanden. Seit September 2019 seien trotz Toilettensitzerhöhung sowie Abstützen an Wand und Regal Hilfe beim Ordnen der Kleider erforderlich. Eine Toilettensitzerhöhung sei vorhanden, was das Aufstehen von der Toilette erleichtere.