Zudem werde beim Ankleiden unten herum Stabilisierung durch eine Drittperson benötigt (vgl. S. 3 des Abklärungsberichtes). 4.6.4. In Bezug auf den Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" war im Abklärungsbericht festgehalten worden, bis September 2019 sei die Versicherte selbstständig beim Aufstehen und Absitzen gewesen. Abliegen sei ohne Hilfe möglich gewesen. Aufstehen aus dem Bett sei ebenfalls möglich gewesen. Während gesundheitlich schlechter Phasen sei eine Drittperson im Haushalt anwesend gewesen. Während dieser sporadisch vorkommenden schlechten Phasen sei 2-3x/Woche direkte Hilfe beim Aufstehen erforderlich gewesen (nicht mehrheitlich).