Ihr Cousin habe Hilfe geleistet. Auf konkrete Frage sei zu erfahren gewesen, dass der Kleiderschrank nicht anders eingeräumt werden könne, da sich unten Kleiderstangen und oben die Fachböden befänden. Die Versicherte hätte für eine bessere Selbständigkeit bereits seit langem einen neuen Kleiderschrank gebraucht. Seit September 2019 könne sich die Versicherte nur noch obendurch selbstständig an- und ausziehen. Unten herum sei sie seither auf direkte Hilfe angewiesen. Sie könne ihre Socken nicht selbst anziehen und auch die Hosen nicht einfädeln. Zudem werde beim Ankleiden unten herum Stabilisierung durch eine Drittperson benötigt (vgl. S. 3 des Abklärungsberichtes).