IV-Akte 242). h) Mit Verfügung der Ausgleichskasse Basel-Stadt vom 21. März 2025 wurde die der Beschwerdeführerin bislang gewährte Hilflosenentschädigung mittleren Grades auf eine solche leichten Grades herabgesetzt (vgl. IV-Akte 247). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 30. April 2025 Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt (Verfahren IV.2025.48). i) Mit neuer Verfügung der Ausgleichskasse Basel-Stadt vom 28. Mai 2025 (IV-Akte 261) wurde die Verfügung vom 21. März 2025 aufgehoben, da darin fälschlicherweise die Ansätze der Hilfslosenentschädigung für das IV-Alter aufgelistet worden waren (vgl. IV-Akte 261; siehe auch die Beschwerdeantwort im Verfahren IV.2025.48).