Mit Vorbescheid vom 29. Mai 2024 teilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin mit, man gedenke, die Hilflosenentschädigung mittleren Grades auf eine solche leichten Grades zu reduzieren (vgl. IV-Akte 224). Damit zeigte sich die Beschwerdeführerin nicht einverstanden (vgl. IV-Akte 232) und liess der IV-Stelle in der Folge mehrere Arztberichte zukommen (vgl. IV-Akten 234 und 235). Die IV-Stelle holte ihrerseits ärztliche Berichte ein (vgl. IV-Akte 239) und forderte den Abklärungsdienst zur nochmaligen Stellungnahme auf (vgl. die Stellungnahme vom 1. Oktober 2024; IV-Akte 242). h)