Am 5. Februar 2024 leitete die IV-Stelle erneut eine Überprüfung des Anspruches der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung in die Wege (vgl. IV-Akte 198). Sie liess die Beschwerdeführerin einen Fragebogen ausfüllen (vgl. IV-Akte 206) und nahm vor Ort eine Abklärung der Hilflosigkeit vor (vgl. den Abklärungsbericht vom 7. Mai 2024 (vgl. IV-Akte 221). Mit Vorbescheid vom 29. Mai 2024 teilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin mit, man gedenke, die Hilflosenentschädigung mittleren Grades auf eine solche leichten Grades zu reduzieren (vgl. IV-Akte 224).