IV-Akte 137). Im weiteren Verlauf leistete die IV-Stelle Kostengutsprache für zusätzliche Hilfsmittel (insb. für einen Elektrorollstuhl [IV-Akte 194], für einen Handrollstuhl [IV-Akte 195], für eine Alu-Rampe beim Terrassenzugang [IV-Akte 196]). f) Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 ("Hilflosenentschädigung der AHV") teilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin mit, die bislang gewährte Hilflosenentschädigung werde ab 1. März 2024 durch eine Hilflosenentschädigung der AHV ersetzt (vgl. IV-Akte 191). g) Am 5. Februar 2024 leitete die IV-Stelle erneut eine Überprüfung des Anspruches der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung in die Wege (vgl. IV-Akte 198).