Im Januar 2022 unterzog sich die Beschwerdeführerin einer Rückenoperation. Im August 2022 leitete die IV-Stelle unter anderem wieder eine Überprüfung des Anspruches auf Hilflosenentschädigung in die Wege (vgl. IV-Akte 126). In diesem Zusammenhang liess sie die Beschwerdeführerin einen Fragebogen ausfüllen (vgl. IV-Akte 131) und holte bei Prof. Dr. D____ den Bericht vom 30. September 2022 ein (vgl. IV-Akte 135). Daraufhin wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, ihr Anspruch auf Hilflosenentschädigung sei unverändert (vgl. die Mitteilung vom 15. September 2022; IV-Akte 137).