In der Folge wurde der Beschwerdeführerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren (vgl. IV-Akte 58) – mit Verfügung vom 1. April 2020 ab Dezember 2019 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades zugestanden (vgl. IV-Akte 68). d) Im weiteren Verlauf wurde der Beschwerdeführerin – im Wesentlichen gestützt auf den Abklärungsbericht vom 22. April 2020 (IV-Akte 82) – auch ein Assistenzbeitrag zugesprochen (Verfügung vom 16. Dezember 2020; IV-Akte 86). Des Weiteren erteilte die IV-Stelle der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für diverse bauliche Änderungen in der Wohnung (vgl. IV-Akten 107-109). e) Im Januar 2022 unterzog sich die Beschwerdeführerin einer Rückenoperation.