Sie hätte die Leistungen in gutem Glauben erhalten und ihr sei nicht bewusst gewesen, dass kein Anspruch mehr bestand. In der Replik vom 7. April 2026 bringt die Beschwerdeführerin darüber hinaus vor, sie sei davon ausgegangen, dass eine Koordination stattfinden und die Zahlungen automatisch eingestellt werden oder sie – wie in der Vergangenheit – ein Schreiben erhalten würde. In früheren Fällen seien die Zahlungen jeweils unterbrochen worden, bis sie eine entsprechende Bestätigung eingereicht hätte. Aus diesem Grund sei sie der Ansicht gewesen, dass sie eine Mitteilung erhalten hätte, falls weiterer Handlungsbedarf bestanden hätte.