Mit Verfügung vom 22. Dezember 2025 (AB 116) stellte die Schweizerische Ausgleichskasse die rückwirkende Einstellung der Waisen- und Kinderrenten per 31. August 2025 fest und forderte einen Betrag von Fr. 3'609.-- von der Beschwerdeführerin zurück. c) Die Beschwerdeführerin erhob mit Schreiben vom 27. Dezember 2025 Einsprache und den Antrag auf Erlass der Rückforderung (AB 118). d) Mit Einspracheentscheid vom 5. Februar 2026 (AB 119) wurde die Einsprache abgewiesen und die Verfügung bestätigt.