Dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin im bloss teilweisen Kostenerlass ist folglich ein Anwaltshonorar von Fr. 381.15 (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer (8.1%) von Fr. 30.85 aus der Gerichtskasse zuzusprechen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde 1 und die Beschwerde 2 werden abgewiesen. Das Verfahren ist kostenlos. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Zufolge teilweiser Abweisung der unentgeltlichen Rechtsvertretung wird Dr. Axel Delvoigt, Advokat, ein Anwaltshonorar von Fr. 381.15 (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer von Fr. 30.85 aus der Gerichtskasse zugesprochen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT