zum Gespräch vom 26. November 2019 wurden die Benommenheit und Schläfrigkeit der Beschwerdeführerin bereits als theatralisch vorgetragen wahrgenommen (IV-Akte 86, S. 55). Mit Aktenbeurteilungen vom 17. Mai 2023 (IV-Akte 144) und vom 23. November 2023 (IV-Akte 161) interpretierte der Psychiater Dr. med. F____ des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) das Verhalten der Beschwerdeführerin als bewusste Täuschung. Mit dem psychiatrischen Gutachten und den Observationsergebnissen würden vorsätzliche Falschangaben von Beschwerden nachgewiesen und ungültige, verzerrte Antworten in den durchgeführten Testungen zu Beschwerden und in den psychometrischen Testungen objektiviert.