In dieser Zeit habe sie sich mit ihrer Familie sowie Bekannten in ein Restaurant begeben (IV-Akte 86, S. 37). Sie habe sich an den Gesprächen beteiligt und sogar zeitweise gelacht oder gelächelt. Sie habe mit ihren Händen gestikuliert, schien dabei guter Laune gewesen zu sein. Zustände wie Angst, Traurigkeit oder Müdigkeit hätten nicht beobachtet werden können. An einem Morgen habe die Beschwerdeführerin beim Aufhängen der Wäsche beobachtet werden können (vgl. IV-Akte 86, S. 14).