IV-Akte 86, S. 26-30). Bereits einen Monat zuvor, am 26. Oktober 2019, hatte sie mit ihrer Familie das Einkaufszentrum «[...]» in [...] aufgesucht und sei dort – entgegen ihren Angaben anlässlich des Gesprächs vom 26. November 2019 und der ursprünglichen Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Dr. med. B____ (vgl. Gutachten vom 18. August 2007 [IV-Akte 34, S. 9]) – alleine durch ein Schuhgeschäft geschlendert (IV-Akte 86, S. 21-25). Im August 2021 wurde die Beschwerdeführerin an drei Tagen im Bereich ihres Wohnortes im [...] beobachtet. In dieser Zeit habe sie sich mit ihrer Familie sowie Bekannten in ein Restaurant begeben (IV-Akte 86, S. 37).