4.4. In starkem Kontrast (vgl. zur entsprechenden Würdigung der C____ IV-Akte 86, S. 1 ff.) dazu stehen die Ergebnisse der Observation der Beschwerdeführerin. So war es der Beschwerdeführerin im Anschluss an das Gespräch vom 26. November 2019 möglich, mit ihrem Ehemann in ein Lebensmittelgeschäft zu gehen, wobei sich die anlässlich des Gesprächs zur Schau gestellte Schläfrigkeit auf dem Observationsmaterial nicht erkennen liess (vgl. IV-Akte 86, S. 13 f.; IV-Akte 86, S. 26-30).