Die Frage nach dem Unrechtsbewusstsein gehört zum inneren Tatbestand und stellt eine Tatfrage dar. Demgegenüber gilt die Frage nach der gebotenen Aufmerksamkeit als frei überprüfbare Rechtsfrage, soweit es darum geht, festzustellen, ob sich jemand angesichts der jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse auf den guten Glauben berufen kann (BGE 122 V 221, 223 E. 3 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 8C_57/2025 vom 8. Oktober 2025 E. 3.2). 4.