2. Es sei das Verfahren mit der heute eingereichten Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 14. (recte: 13.) Oktober 2025 zu vereinen, mit welchem der Erlass der Rückerstattung der Invalidenrenten im Umfang von Fr. 111'348.00 abgewiesen worden war. 3. Unter o/e-Kostenfolge (zuzüglich Auslagen und MWST), wobei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Prozessbeistand zu bewilligen ist. Mit Eingabe vom 28. November 2025 bringt die Beschwerdeführerin Unterlagen betreffend den Kostenerlass im hiesigen Verfahren bei.