Mit Beschwerde 2 vom 11. November 2025 beantragt die Beschwerdeführerin: 1. Es sei der Nachtrag zum Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2025 aufzuheben und der Beschwerdeführerin für das Einspracheverfahren vor der Beschwerdegegnerin die unentgeltliche Rechtsverbeiständung mit dem Unterzeichneten als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen. 2. Es sei das Verfahren mit der heute eingereichten Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 14. (recte: 13.) Oktober 2025 zu vereinen, mit welchem der Erlass der Rückerstattung der Invalidenrenten im Umfang von Fr. 111'348.00 abgewiesen worden war.