Mit Schreiben vom 29. August 2025 (BAB 12) reichte die Beschwerdeführerin die Existenzminimumsberechnung ihres Ehemannes ein, machte einen Rückzahlungsvorschlag und ersuchte um Stellungnahme zum Erlassgesuch. Mit Verfügung vom 9. September 2025 (BAB 13) lehnte die Beschwerdegegnerin das Erlassgesuch der Beschwerdeführerin ab. Die dagegen erhobene Einsprache vom 2. Oktober 2025 (BAB 14) lehnte die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. Oktober 2025 (BAB 15) ab. Mit Nachtrag vom 17. Oktober 2025 zum Einspracheentscheid vom 13. Oktober 2025 (Beilage 1 zur Beschwerde 2) lehnte die Beschwerdegegnerin das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung im Einspracheverfahren ab.