Leistungen von Fr. 111'348.00, welche für die Periode vom 1. November 2019 bis 31. Dezember 2021 ohne Rechtsgrundlage ausgerichtet wurden, auf. Die gegen die Verfügungen vom 28. November 2023 und 30. November 2023 erhobene Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht mit Urteil vom 13. August 2024 (IV.2024.5; BAB 5) ab. Am 13. März 2025 (BAB 6) forderte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin erneut zur Zahlung der Fr. 111'348.00 auf.